Allgemeine Einkaufsbedingungen

Stand 2019

§ 1 Geltungsbereich

Für sämtliche Lieferungen und Leistungen an die MICHELFELDER GmbH gelten neben der jeweiligen Bestellung ausschließlich diese Einkaufsbedingungen. Abweichungen bzw. anders lautende oder entgegenstehende Bedingungen des Lieferanten gelten nur, wenn sie von der MICHELFELDER GmbH ausdrücklich gekennzeichnet und schriftlich anerkannt wurden. Abweichende Vereinbarungen werden weder stillschweigend noch durch schlüssiges Handeln wie beispielsweise Entgegennahme der Ware Vertragsbestandteil. Allen entgegenstehenden Geschäftsbedingungen, auch etwaigen Gegenbestätigungen des Lieferanten unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- / bzw. Verkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Bestellungen und Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von der MICHELFELDER GmbH schriftlich erteilt oder schriftlich bestätigt wurden.

§ 3 Preise

Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. Soweit nicht anders vereinbart, ist transportversichert verpackungs-, fracht- und portofrei anzuliefern. Ein Vergütungsanspruch für geänderte oder zusätzliche Leistungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, wenn der Lieferant seinen Vergütungsanspruch nicht vor Ausführung ankündigt. Die Ankündigung kann im Einzelfall nach Treu und Glauben entbehrlich sein, etwa weil der Vergütungsanspruch offensichtlich ist oder ein Eilfall vorliegt. Im Falle geänderter Leistungen sind für einen eventuellen Vergütungsanspruch allein die Mehr- und Minderleistungen zu berücksichtigen. Im Übrigen bestimmt sich ein eventueller Vergütungsanspruch nach den Preisgrundlagen des betroffenen Vertrags.
Geänderte oder zusätzliche Leistungen, die im Einzelfall zu einer Mehrvergütung von über EUR 500,00 netto führen, müssen durch einen Vertretungsberechtigten der MICHELFELDER GmbH zuvor schriftlich angeordnet worden sein. Nicht vertretungsberechtigte Beschäftigte der MICHELFELDER GmbH sind nicht befugt, in unserem Namen und Auftrag weitergehende Leistungen in Auftrag zu geben, sofern diese den vorbezifferten Betrag übersteigen.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

Alle Liefertermine sind verbindlich. Bei Überschreitung der vereinbarten Liefertermine treten ohne weitere Mahnung oder Fristsetzung die Rechtsfolgen des Verzugs ein. Dies gilt auch für Abrufaufträge. Etwaige Umstände, die die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags nachteilig beeinflussen können, sind der MICHELFELDER GmbH vom Lieferanten unverzüglich mitzuteilen. Gerät der Lieferant in Verzug, so ist er – unbeschadet möglicher weiterer Ansprüche – verpflichtet, an die MICHELFELDER GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Nettowarenwerts der Lieferung je Arbeitstag, maximal jedoch 5 % vom Nettowarenwert zu bezahlen. Dem Lieferant steht das Recht zu, nachzuweisen, dass der MICHELFELDER GmbH infolge des Verzugs kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Jeder Lieferung ist eine ausführliche Versandanzeige oder ein Lieferschein beizufügen. Etwaige Teillieferungen, die nur aufgrund besonderer Vereinbarung zulässig sind, sind als solche zu bezeichnen. Auftragsbestätigungen und Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Auf Versandpapieren, Lieferscheinen, Packzetteln und Rechnungen sind stets die Bestell-, Artikel-/Teile- sowie die Lieferantennummer von MICHELFELDER GmbH anzugeben.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung trägt bis zur Übergabe (Abladevorgang bei der MICHELFELDER GmbH) der Lieferant.

§ 6 Gewährleistung

  1. Der Liefergegenstand muss den von der MICHELFELDER GmbH vorgegebenen Spezifikationen und Teilebeschreibungen, den neuesten anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Sicherheitsempfehlungen (beispielsweise gemäß VDE, VDI, DIN, CE usw.) sowie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Stellt der Lieferant Abweichungen bzw. Unvollständigkeiten fest, so hat er die MICHELFELDER GmbH hiervon unverzüglich zu informieren. Ebenso verpflichtet sich der Lieferant, vor der Vornahme von Änderungen von Fertigungsverfahren, Fertigungsabläufen und Materialien (auch bei Unterlieferanten), Wechsel des Unterlieferanten, Änderung von Prüfverfahren oder Prüfeinrichtungen, Verlagerung von Fertigungsstandorten oder Verlagerung von Fertigungseinrichtungen am bisherigen Standort der MICHELFELDER GmbH so rechtzeitig zu benachrichtigen, dass die MICHELFELDER GmbH die vom Lieferanten geplanten Änderungen auf etwaige nachteilige Auswirkungen hin prüfen und erforderlichenfalls entsprechende Einwendungen hiergegen erheben kann.
  2. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Frist beginnt mit der Inbetriebnahme des Liefergegenstands bzw. der Anlage, in welche er eingebaut wird. Sie beginnt bei Ersatzlieferung und Mängelbeseitigung für ersetzte Teile erneut zu laufen.
  3. Bei Sach- und Rechtsmängeln ist die MICHELFELDER GmbH berechtigt, ohne Nachfristsetzung nach Wahl der MICHELFELDER GmbH Neulieferung oder Nachbesserung zu verlangen oder aber Schadensersatz geltend zu machen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.
  4. In eiligen Fällen ist die MICHELFELDER GmbH berechtigt, auch ohne Fristsetzung auf Kosten des Lieferanten schadhafte Teile zu ersetzen und/oder auszubessern und/oder entstandene Schäden zu beseitigen. Auf diese Rechte verzichtet die MICHELFELDER GmbH auch nicht durch Abnahme oder Billigung vorgelegter Zeichnungen.
  5. Tritt die Fehlerhaftigkeit eines vom Lieferanten gelieferten Teiles während der Gewährleistungsfrist erst am Ort des Endkunden auf (oder wird sie nicht früher bemerkt), ist der Lieferant zum Ersatz der hieraus resultierenden Nacherfüllungskosten verpflichtet. Die MICHELFELDER GmbH wird dem Lieferanten zuvor die Möglichkeit anbieten, entsprechende Nacherfüllung selbst zu erbringen, soweit sich unser Kunde hiermit einverstanden erklärt.
  6. Offensichtliche Mängel sind von der MICHELFELDER GmbH innerhalb eines Monats nach Eingang der Lieferung zu rügen. Bei versteckten Mängeln hat die Rüge binnen zwei Wochen nach deren Entdeckung zu erfolgen. Mängelrügen haben jeweils schriftlich zu erfolgen, wonach zur Wahrung dieses Schriftformerfordernisses die Übermittlung per E-Mail ausreichend ist. Im Übrigen werden die Vorschriften der §§ 377 und 378 HGB ausgeschlossen.

§ 7 Eigentumsverhältnisse

  1. Von der MICHELFELDER GmbH beigestelltes Material bleibt unser Eigentum und ist vom Lieferanten getrennt zu lagern und zu bezeichnen sowie ausschließlich für unsere Bestellung zu verwenden. Die Bearbeitung oder Umbildung des Materials erfolgt ausschließlich für die MICHELFELDER GmbH und begründet unser Eigentum an dem neuen, vom Lieferanten hergestellten ver- oder bearbeiteten Produkt in Form von Miteigentum im Verhältnis zum Wert des hergestellten Produktes.
  2. Soweit die MICHELFELDER GmbH dem Lieferanten zur Ausführung von unseren Bestellungen Zeichnungen, Unterlagen, Vorrichtungen, Werkzeuge, Geräte und Materialien überlassen hat, bleiben diese ebenfalls unser Eigentum. Ebenso liegen sämtliche diesbezüglichen Urheberrechte bei der MICHELFELDER GmbH. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung unsererseits zulässig.

§ 8 Zahlung

Die Zahlung erfolgt in Zahlungsmitteln nach unserer Wahl mit Zahlungsterminen jeweils zum 01. und 15. eines jeden Monats. Die MICHELFELDER GmbH leistet Zahlung zwei Wochen nach Eingang der Ware abzüglich 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem jeweiligen Rechnungseingang, jedoch nicht vor Eingang der Lieferung bzw. deren Abnahme. Ist die Lieferung mangelbehaftet, so beginnt die Zahlungsfrist mit der vollständigen und dauerhaften Beseitigung der diesbezüglichen Mängel. Forderungen gegen die MICHELFELDER GmbH dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abgetreten oder zur Einziehung übertragen werden.

§ 9 Verpackungen

Verpackungen hat der Lieferant auf seine eigenen Kosten zurückzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung trotz entsprechender Aufforderung durch die MICHELFELDER GmbH nicht nach, so können wir auf Kosten des Lieferanten deren Entsorgung vornehmen.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der MICHELFELDER GmbH und dem Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsbeziehungen zwischen der MICHELFELDER GmbH und dem Lieferanten ist der Geschäftssitz der MICHELFELDER GmbH.